Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen.

Steuervorteile nutzen!

Nur vom Fachmann ausgeführte Renovierungsmaßnahmen werden von der Bundesregierung gefördert!Es können bis zu 1.200,– EUR p.a. direkt von der Steuer abgezogen werden. Dies entspricht 20% vom Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von maximal 6.000,– EUR.


Weitere aktuelle Informationen zu den Themen

  • Modernisierung
  • Förderprogramme
  • Energieeffizienz
  • Lärmschutz / Schallschutz

erhalten Sie unter:
www.kfw.de
www.foerderdata.de
www.energiewelt.de
www.umweltbundesamt.de
www.neue-fenster-sparen-geld.de
www.window.de

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